E-Mail von Petra Ehgartner (Rechtsberatung ÖH)
Es gab bereits in der Vergangenheit einige Fragen/Probleme diesbezüglich.
Grundsätzlich ist dieses Thema leider eine Grauzone, v.a. was die Definition des “Schadens” betrifft: Lt. Entlehnbedingungen muss das Buch in dem Zustand retourniert werden, in welchem es übernommen wurde. Normalerweise checken die MitarbeiterInnen der Bibliothek bei der Ausgabe, ob das Buch irgendwelche Schäden oder Mängel in Form von Markierungen, handschriftlichen Kommentaren etc. aufweist. Natürlich kann es sein, dass dabei mal nicht so genau geschaut und etwas übersehen wird. Wenn Studierenden nach der Übernahme an einem Buch Mängel auffallen, sollten sie unverzüglich in der Bib bescheid geben, es wird dann einer Vermerk gemacht und das erspart in der Regel Schadenersatzforderungen.
Wenn es nun um eindeutig den Studierenden zurechenbare Schäden, wie Wasserschäden oder Kaffeeflecken geht, ist das Buch jedenfalls zu erstatten.
Ansonsten wird versucht, nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.