Die Nachfrist dient Ausnahmefällen. Diese sind laut Universitätsgesetz von 2013 §61 (2) u.a.

  • ,,Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August” oder 
  • ,,Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren,innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;” oder 
  • ,,Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft;”

Ob es sich bei Dir um einen Ausnahmefall handelt, bitten wir mit Frau Petra Seidler zu klären.

Es gibt Module, die nur 1x im Jahr angeboten werden. Diese sind insbesondere:

  • die Einführungswoche (5 Tage, 8-13 Uhr am Stück) 
  • Stationspraktikum (5 Tage, 7-15 Uhr am Stück) 
  • Jede Übung eines Moduls 
  • Famulaturlizenz & 1. Hilfe – werden eigentlich 2x pro Jahr angeboten. Kannst du den zugewiesenen Platz nicht wahrnehmen, gibt es erst im Jahr darauf wieder die Möglichkeit. 
  • Anatomie – hier gibt es obendrein Fristen innerhalb eines Moduls, bis zu denen du Testate geschafft haben musst um weiter sezieren zu dürfen. 

ECTS sind nur bedingt ein Maß für den Arbeitsaufwand. Das Knochenkolloquium (=,,PT Anatomische Terminologie und Osteologie”) gibt 1,5 ECTS, ist aber gefühlt genauso viel Lernaufwand wie PM2 mit 4 ECTS. 

Hier findest Du eine grobe zeitliche Übersicht der Lehrveranstaltungen. Die genauen Vorlesungszeiten stehen i.d.R. erst ca. 1-2 Monat vor Vorlesungsbeginn fest. Die Vorlesungszeiten waren im ersten Semester WS19/20 von 13-15 Uhr, in manchen Wochen von 13-17 Uhr, gewesen. Ein Jahrgang wird in Seminargruppen á 12 Leute eingeteilt, die alle Übung gemeinsam haben werden. Weil Du nicht weißt, in welche Gruppe Du eingeteilt sein wirst, ist es nicht möglich zu sagen, wann genau deine Übungen liegen werden. Ebenfalls wird eine Hälfte eines Jahrgang im ersten, die andere im zweiten Semester ihre Famulaturlizenz (4 Einheiten á 3-4h) und ihr Rettungspratkikum (1 voller Tag) ablegen. 

Der Stundenplan ist jede (!) Woche, sogar meist jeden Tag unterschiedlich. Es können auch freie Tage zwischendrinne liegen, oder Tage an denen du nur 2h Vorlesung von 13-15 hast, dafür am Tag drauf 13-18. Als grobe Orientierung und ohne Gewähr:

Vorlesungszeiten 1. Semester: 13-17 Uhr

Vorlesungszeiten 2. Semester: PM IV 8-10/11; PM III 10:45-13 Uhr; PM V 8-13/14 Uhr

Du kannst dich gerne durch das Lehrveranstaltungsverzeichnis klicken. Gibst du dort ,,Freies Wahlfach” ein, bekommst du eine Liste aller theoretisch verfügbaren Wahlfächer angezeigt. Beachte, dass nur solche bei denen ,,LV-Anmeldung” dahinter steht, tatsächlich abgehalten werden.

Im Studium werden 22 ECTS davon benötigt. Gibt im Lehrveranstaltungsverzeichnis ,,Freies Wahlfach” ein. Du bekommst eine Liste aller theoretisch verfügbaren Wahlfächer angezeigt. Beachte, dass nur solche bei denen ,,LV-Anmeldung” dahinter steht, tatsächlich abgehalten werden. Das Anrechnen von Veranstaltungen anderer Unis ist möglich. Uns ist nicht bekannt, dass dafür hinsichtlich des Inhalts Einschränkungen bestehen.

Studienleistungen einer tertiären Bildungseinrichtung, die zu 80% von Umfang, Inhalt und Art und Weise der Prüfungen mit unserem Studienplan gleichwertig sind, können anerkannt werden. Bitte vergleiche deinen Studienplan mit unserem. 

Eine Anerkennung von medizinfremden Wahlfächern anderer Universitäten ist möglich. Uns ist keine Fachrichtung bekannt, die nicht anerkannt werden würde. Für spezifische Fragen bitte an den Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten wenden.

Reiche im Büro für studienrechtliche Angelegenheiten den  Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records per Email ein. Sollte er über keine digitale Amtssignatur verfügen, ist eine Abgabe der Originalunterlagen entweder im One Stop Shop oder im Büro erforderlich. Interne Studenten müssen einen in ihrem Onlinezugang angelegten Antrag der Mail beifügen. Für externe Studenten ist uns kein Formular bekannt.

Beachte, dass Anerkennung von Studienleistungen bis zu 2 Monate dauern können. 

UG: §92 (5) Studierende, die beurlaubt sind, haben keinen Studienbeitrag zu entrichten.

Satzung der Meduni

§41 (10)Studierende dürfen abweichend zu § 77 (2) UGidgF negativ beurteilte Prüfungen viermal wiederholen. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies gemäß § 77 (3) UGidgF auch ab der zweiten Wiederholung.

Prüfungstermin Februarferien

§47 (3) 2. Innerhalb der zwei letzten lehrveranstaltungsfreien Wochen der Semesterferien im Februar ist ein Prüfungstermin für jedes Modul anzusetzen. Eine Anmeldung zu diesem Prüfungstermin kann erfolgen, wenn für den vorangegangenen Prüfungstermin am Ende des Zeitslots 3 keine Anmeldung erfolgte. -> Man kann im Februar nicht mitschreiben, wenn man im Januar mitgeschrieben hat! 

§ 77 des Universitätsgesetzes

(3) Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form
eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.(4) Die Festlegung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von
Lehrveranstaltungsprüfungen als Voraussetzung für die Wiederholung von Prüfungen sind unzulässig.

§ 79 des Universitätsgesetzes

(2) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die Prüferin oder der Prüfer oder die oder der Vorsitzende einer Prüfungskommission ist berechtigt, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. Bei kommissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied der Prüfungskommission während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der oder dem Studierenden zu erläutern.

(5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.

Studienrechtliches aus der Satzung

https://www.medunigraz.at/fileadmin/public/pdf_medunigraz/grundsatzdokumente/Satzung_Studienrechtliche_Bestimmungen.pdf

Linzer Besonderheit

Du musst die Prüfungen bis zum Ende des Bachelors absolviert haben, und nicht wie in Graz bis zur Klinik. D.h. du kannst prinzipiell in Linz im 1. Klinikjahr weiterstudieren, musst aber alle Prüfungen aus Graz in Graz geschrieben haben um zum Master zugelassen zu werden. Falls es zu so einer Situation kommen sollte, frage besser die ÖH in Linz humanmedizin@oeh.jku.at um auf Nummer sicher zu gehen. Wir meinen, dass dem so ist, aber kennen uns nicht so gut wie bei den Grazern aus.

Grundsätzlich gilt in Beurteilungsfragen, dass Lehrende bei der Ausgestaltung ihrer Beurteilungskriterien einen weitgehenden Ermessensspielraum, der sich aus der sog. Freiheit der Lehre als studienrechtlicher Grundsatz ableitet. Auch wenn der Beurteilungsmodus “hart” ist oder unfair anmutet, ist er insofern gesetzlich gedeckt.

Ein formalrechtliches Instrument (in Form des Aufhebungsantrags) gibt es nur dann, wenn die Durchführung der Prüfung an einem schweren Mangel leidet. Nur mit bloßen Rechtschreibfehlern kann man nicht argumentieren, es sei denn, dass die Prüfungsfrage unverständlich formuliert war (dies wäre bei groben Grammatikfehlern u.U. ein Problem)

Wenn du im November alle Prüfungen bestehst, solltest du spätestens Anfang Dezember die Ergebnisse bekommen und könntest damit noch in den 3. Zeitslot einsteigen. Sonst steigst du im 4. Slot zum Sommersemester ein. Im Folgejahr bekommst du dann noch die Schienen, die dir noch aus dem dritten Jahr fehlen und dann steigst du wieder unterm Jahr ins 4 Jahr auf. Die Anmeldung für die Klinik ist hier beschrieben: 

Du kannst Prüfungen vorziehen. Da du aber die Tracks alle besuchen musst, kannst du dadurch kaum Zeit einsparen. Im 4. und 5. Jahr sind SSMs (spezielle Studienmodule) zu absolvieren. Dort gibt es eines, welches nur online stattfindet. Wählst du das, hast du einen Slot weniger Uni (musst das SSM aber natürlich trotzdem machen, aber du hast keine Anwesenheit).

Steigst du im Frühjahr erst in die Klinik auf und wird das Diplomzeugnis nach Beginn des 3. Zeitslots erst fertiggestellt, ist es trotzdem möglich im Sommer bereits Prüfungen aus dem 3. Studienjahr zu absolvieren.

Die Lehrveranstaltungen aus dem 3. Studienjahr sind Voraussetzung für das 4. und 5. Studienjahr inkl. deren Prüfungen. Die Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters sind vor allen anderen klinischen Pflichtmodulen und Tracks zu besuchen. Voraussetzung für die Absolvierung der Module und Tracks des 7., 8., 9. und 10. Semesters ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des 5. und 6. Semesters.

Eine Beurlaubung ist möglich. Die Anwesenheit bei Pflichttracks kann auf Antrag auf 75% reduzieren werden – außer Praktika und Famulaturen (laut Mitteilungsblack vom 27.06.2018). Die Differenz zu den sonst mindest geforderten 85% sind in Form von Ersatzleistungen zu erbringen. Zuständig ist das Dekanat für studienrechtliche Angelegenheiten.

Bei weiteren Fragen kann die Gender:unit der MedUniGraz  sicher weiterhelfen.

wende dich bitte an die Organisationseinheit Studienmanagement in der Harrachgasse: 

Irene Egger-Osterberger
+43/316/385-73688 | irene.egger-osterberger(at)medunigraz.at

Claudia Rabl
+43/316/385-73685 | claudia.rabl(at)medunigraz.at

Sigrid Raggam
+43/316/385-73686 | sigrid.raggam(at)medunigraz.at

Am besten einfach zur Öffnungszeit vorbeischauen.

E-Mail von Petra Ehgartner (Rechtsberatung ÖH)

Es gab bereits in der Vergangenheit einige Fragen/Probleme diesbezüglich.

Grundsätzlich ist dieses Thema leider eine Grauzone, v.a. was die Definition des “Schadens” betrifft: Lt. Entlehnbedingungen muss das Buch in dem Zustand retourniert werden, in welchem es übernommen wurde. Normalerweise checken die MitarbeiterInnen der Bibliothek bei der Ausgabe, ob das Buch irgendwelche Schäden oder Mängel in Form von Markierungen, handschriftlichen Kommentaren etc. aufweist. Natürlich kann es sein, dass dabei mal nicht so genau geschaut und etwas übersehen wird. Wenn Studierenden nach der Übernahme an einem Buch Mängel auffallen, sollten sie unverzüglich in der Bib bescheid geben, es wird dann einer Vermerk gemacht und das erspart in der Regel Schadenersatzforderungen.

Wenn es nun um eindeutig den Studierenden zurechenbare Schäden, wie Wasserschäden oder Kaffeeflecken geht, ist das Buch jedenfalls zu erstatten.

Ansonsten wird versucht, nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

Läuft über die Bundes ÖH.

Versicherungsbestätigungen

Für Auslandssemester, Famulaturen oder Exkursionen brauchst du oft eine Bestätigung über eine gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Die ÖH kann dir (ausschließlich elektronisch) diese Bestätigung auf Deutsch und Englisch im Namen der Generali Versicherungs AG ausstellen. Schicke uns dafür eine E-Mail (Betreff: Bestätigung) mit deiner Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung@oeh.ac.at und ergänze folgende Daten.

  • Vor- und Nachname
  • Aktuelle Wohnanschrift
  • Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl (FH)
  • Name der Bildungseinrichtung, an der du studierst

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